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  • »moonwalker« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 1

Registrierungsdatum: 11. September 2011

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1

Sonntag, 11. September 2011, 13:10

Feuersalamander gefunden - verletzt

Hallo Zusammen,

habe heute vor zwei Tagen einen offensichtlich am Kopf verletzten Feuersalamander gefunden.
Anfangs dachte ich, er sei tot und habe ihn ins Dickicht zurückgelegt.
Heute bin ich jedoch wieder an der Stelle vorbeigekommen und habe bei nähere Betrachtung bemerkt, dass er tatsächlich noch lebt.

Keine Ahnung, wie schwer der kleine Kerl beim Überqueren eines Wander- u. Radweges tatsächlich verletzt wurde.
Aber was soll man hier jetzt machen?
Ich habe keinerlei Erfahrung mit Ampfhibien.
Gibt es sowas wie eine Amphibien-Klinik?

Oder ist es das Beste, man überlässt das Tier sich selbst, bis es sich entweder erholt oder eben jämmerlich verendet?
Das Tier wurde übrigens in der Nähe von Vilshofen - Niederbayern gefunden.

Wenn jemand eine Lösung weiß, bitte durchgeben.
Besten Dank
Reinhard

Andy W.

Bronzesalamander

  • »Andy W.« ist männlich

Beiträge: 577

Registrierungsdatum: 5. März 2006

Wohnort: Geilenkirchen

Beruf: Selbst ständig unterwegs.... Selbständig.

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2

Sonntag, 11. September 2011, 15:29

Hallo Reinhard.

Nun, ich spreche vielleicht das aus, was viele denken, aber keiner schreiben mag:
Wenn der Feuersalamander eine Kopfverletzung hat, ist dies grundsätzlich schon eine ernsthafte Sache. Wenn er nach 2 Tagen am Wegesrand noch immer an gleicher Stelle im Dickicht liegt, wird er wohl kaum noch selber in der Lage sein, sich an einen anderen Ort zu bringen. Andererseits kann es natürlich sein, dass er sich wieder erholt, denn sonst wäre er nach 2 Tagen nicht mehr..... Zu einem Tierarzt damit zugehen dürft recht problematisch sein, da die meißten dieser "Zunft" Amphibien nur aus den Lehrbüchern kennen. Die wenigsten können mit solchen Geschöpfen umgehen. Um den Feuersalamander zu stärken kannst du natürlich versuchen ihm kleine "Appetithappen" zu verabreichen, in Form von Kellerasseln, Ofenfischchen, kleinen Würmern oder Mehlwürmern. Bei dieser Kost sollte er, wenn denn "genesungsfähig", schnell wieder zu Kräften kommen. Ich denk für solch eine lebenserhaltende Maßnahme sollte niemand etwas dagegen haben, wenn du den kleinen Kerl rein zur Pflege in deine Obhut nimmst..... Ich höre schon manche hier schreien..." Artenschutz...!" "Verboten.........!" Aber ich denke das könnte die einzige Möglichkeit sein. Nach 2 Tagen an gleicher Stelle wird er es alleine wohl kaum mehr schaffen..... Aber vergiß nicht, sollte er wieder zu Kräften kommen, ihn dann sofort wieder in die Freiheit zu entlassen. am besten in dem Bereich, wo du ihn gefunden hast. Sollte er so schwer verletzt sein, dass sein Organismus dies nicht übersteht, wäre ihm in der freien Natur das gleiche Schicksal beschieden, wie in "ambulanter Pflege".

Gruß, Andy
Ich pflege:
S.s.terrestris (leucistic)
S.s.terrestris "solling"
S.s.terrestris "solling" red
S.s.terrestris "solling" tricolor
S.s.gallaica (Coimbra)
S.s.gallaica (Galizien)
S.s.gigliolii (Avellino)
S.s.almanzoris
S.s.morenica
S.s."beshkovi" (Pirin)
S.s."werneri" (Olymp)
S.s.fastuosa (France)
S.corsica
S.atra aurorae
S.i. infraimmaculta (Lebanon)
S.i. infraimmaculata (Hatay)
S.i. semenovi (Kemailye)
S.i. semenovi (Savavabad)
S.i. semenovi (Balkha)
S.i. orientalis (Adana)

Salamanderfeuer

Schwarzer Salamander

  • »Salamanderfeuer« ist männlich

Beiträge: 76

Registrierungsdatum: 8. Mai 2011

Wohnort: Niedersachsen

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3

Sonntag, 11. September 2011, 17:00

Hallo Reinhard,

zwar haben die meisten Tierärzte wenig Ahnung von Amphibien, aber zumindest könnte ein Tierarzt wohl die Schwere der Verletzung beurteilen und dann sagen, ob es besser wäre das Tier zu erlösen oder ob es noch eine Chance hat. Viele Tierärzte machen so etwas bei Fundtieren kostenlos.
Solltest du den Salamander, wie Andy vorgeschlagen hat, gesund pflegen wollen (was offiziell eigentlich nicht erlaubt ist), dann achte strikt darauf, dass er keinen Kontakt mit anderen von Menschen gehaltenen Amphibien hat und auch nicht mit Futter oder Einrichtungsgegenständen, die Kontakt mit anderen Amphibien hatten. Ansonsten könnte er sich mit einem exotischen Erreger (z.B. Chytridpilz) infizieren, der dann später nach dem Aussetzen für andere wildlebende Amphibien sehr gefährlich werden kann.

Viele Grüße
Peter

schrey

Feuersalamander

Beiträge: 69

Registrierungsdatum: 17. März 2008

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4

Sonntag, 18. September 2011, 15:28

Solltest du den Salamander, wie Andy vorgeschlagen hat, gesund pflegen wollen (was offiziell eigentlich nicht erlaubt ist),

Hallo Zusammen,

leider finden sich derartige Aussagen wie die von Peter immer wieder; sie sind aber falsch.

Feuersalamander gehören zwar wie alle Amphibien zu den besonders geschützten Tierarten, denen nach § 42 (1) des Bundesnaturschutzgesetzes nicht nachgestellt werden darf und die u. a. auch nicht gefangen werden dürfen.

§ 43 (6) BNatSchG sagt aber aus: "Abweichend von den Verboten des § 42, Abs. 1 Nr. 1 sowie den Besitzverboten ist es zulässig, verletzte, hilflose oder kranke Tiere aufzunehmen, um sie gesund zu pflegen. Die Tiere sind unverzüglich in die Freiheit zu entlassen, sobald sie sich dort selbstständig erhalten können.

Es ist unverständlich, dass gerade in den Fachforen immer wieder mit Hinweis auf das BNatSchG falsch informiert wird.

Jeder, der die sehr eng umrissenen Ausnahmen (s. o.) in Anspruch nimmt, muss zudem wissen, dass das bei ihm vorübergehend in Obhut befindliche Wildtier dann auch unter das Tierschutzgesetz fällt. Näheres findet man dort unter § 2.

Gruß

Alexander

Salamanderfeuer

Schwarzer Salamander

  • »Salamanderfeuer« ist männlich

Beiträge: 76

Registrierungsdatum: 8. Mai 2011

Wohnort: Niedersachsen

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5

Sonntag, 18. September 2011, 18:14

Hallo Alexander,

danke für die Korrektur meiner Aussage.
Das war mir so noch nicht bekannt. Bisher war ich der Meinung, dass dazu nur bestimmte Personen und Institutionen berechtigt sind.
Man sollte Gesetzestexte doch immer ganz genau lesen. Aber der Gestzgeber macht es uns durch seine Formulierungen auch nicht gerade leicht. Für mich ist es immer regelrecht unangenehm, wenn ich neu formulierte Gesetze lese und sie in ein für mich verständliches Deutsch übersetzen muss.
Wobei der § 43 (6) eigentlich sogar verständlich formuliert ist.
Aber schön, dass man auch in Foren ab und zu etwas neues lernen kann. :)

Viele Grüße
Peter

schrey

Feuersalamander

Beiträge: 69

Registrierungsdatum: 17. März 2008

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6

Montag, 19. September 2011, 09:33

Hallo Peter,

losgelöst von Reinhard´s Eingangsbeitrag und seinem besonderen Fall ist diese vom Gesetzgeber vorgesehene Ausnahme der ansonsten "strengen" Regelung allein deshalb notwendig und sinnvoll, weil wir ja sonst keinen einzigen verirrten Molch, Frosch, Igel etc. aus einem Kellerschacht retten dürften.

Beispiele gibt´s da sicher noch viel mehr und ob z. B. Larven in einem austrocknenden Gewässer auch unter diese Ausnahmeregelung fallen (da sie ja hilflos sind), weiß ich mangels nicht vorhandenem 2. Staatsexamen in Jura auch nicht...

Da hilft wahrscheinlich nur - falls vorhanden :) - der sog. gesunde Menschenverstand.

Wichtig ist lediglich, dass die Tiere eben nur so lange in Ohbut bleiben dürfen, bis sie wieder selbstständig sind und für die Phase der Pflege das Tierschutzgesetz greift, was wiederum eine gehörige Portion Sachkenntnis in der Pflege der Wildtiere voraussetzt.

Viele Grüße

Alexander

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