Kopie der Tierschutzinwien.at : Bei welchen Tieren muss man die Haltung der Behörde melden?
Wildtierarten, die besondere Ansprüche an ihre Haltung und Pflege stellen, müssen in privater Haltung der Behörde gemeldet werden. Das umfasst alle Arten von Reptilien, Lurche und Fische, die in Freiheit mehr als 1Meter lang werden, unter anderem alle Arten von Großpapageien und viele exotische Säugetiere. Als Meldung genügt eine E-Mail an die MA 60 – Veterinärdienste und Tierschutz mit Angabe von Name und Wohnsitz der/des Tierhalterin/Tierhalters und der Art und Anzahl der gehaltenen Tiere. Diese Meldung ist kostenfrei
d.H: Feuersalamander, Bergmolche etc müssen nicht angemeldet werden??
hab ich das richtig verstanden? Danke gruss