Feuersalamander unterliegen der Bundesartenschutz - Verordnung. Um es kurz und einfach zu erklären .... die Tiere dürfen nicht aus der Natur entnommen werden. Erworbene Tiere vom Züchter ( legale Herkunft ), dürfen gehalten werden, wenn sie bei der zuständigen Landesbehörde ( Ordnungsamt / Veterinärwesen ) angemeldet werden. Züchtet man irgend wann selbst, oder gibt Alttiere ab, so ist das ebenfalls unverzüglich bei der zuständigen Landesbehörde zu melden.