Feuersalamander unterliegen
der Bundesartenschutz - Verordnung. Um es kurz und einfach zu erklären ....
die Tiere dürfen nicht aus der Natur entnommen werden. Erworbene Tiere vom
Züchter ( legale Herkunft ), dürfen gehalten werden, wenn sie bei der
zuständigen Landesbehörde ( Ordnungsamt / Veterinärwesen ) angemeldet
werden. Züchtet man irgend wann selbst, oder gibt Alttiere ab, so ist das
ebenfalls unverzüglich bei der zuständigen Landesbehörde zu melden.