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Michael Schantz

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1

Freitag, 13. Dezember 2002, 21:40

Unterarten meldepflichtig ?

Hallo,

habe hier einen interessanten Thread zum Thema " Unterarten anmelden " gefunden. Da es viele nicht genau wissen, würden mich mal Eure Antworten interessieren ( Umfrage ).
http://www.dghtserver.de/foren/viewtopic.php?TopicID=7846

Gruß Michael ....

.:::: <<------ in diesem Sinne ------>> ::::.

Nikolaus

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2

Freitag, 10. Januar 2003, 15:55

,k,

es sind nicht alle meldepflichtig

bei uns in österreich braucht man auch eifch vom züchter nur ne nachzuchtsbestätigung




mfg sm
"Von Zeit zu Zeit seh' ich den Alten gern'" - Mephistopheles in Faust, der Tragödie erster Teil; Prolog im Himmel.

Michael Schantz

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3

Mittwoch, 15. Januar 2003, 18:49

@Smeagol,

Zitat

" eifch "
?( ?( ?(

Gruß Michael ...

.:::: <<------ in diesem Sinne ------>> ::::.

Nikolaus

Silbersalamander

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4

Mittwoch, 15. Januar 2003, 18:51

tja die rechtschreibung ist ein hund


einfach häts heißen sollen
"Von Zeit zu Zeit seh' ich den Alten gern'" - Mephistopheles in Faust, der Tragödie erster Teil; Prolog im Himmel.

Steffen Hellner

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5

Donnerstag, 17. Juli 2003, 19:30

RE: ,k,

Hi Michael und alle!

Das ist eine sehr verzwickte Angelegenheit!

1. Es gibt Gesetze: WA/CITES, EU-ArtenschutzV, FFH, BArtschV, Naturschutzgesetz, Tierschutzgesetz. Darin werden Normen definiert. In unserem Falle über den "Schutzstatus" und auf welche Arten dieser wie zutrifft. Dazu dann noch allgemeine Regelungen für den Amtsgebrauch. Mehr nicht.

2. Es gibt Durchführungsverordnungen (DFVO) zu fast jedem Gesetz. Das sind die Handlungsanweisungen für die Beamten. So eine Art Schiedsrichterhandbuch. Die Gesetze wären entsprechend die Statuten und das Regelwerk zum Fußball spielen. Wie man es aber anwendet (Praxis!), steht in den DFVO.

3. Es gibt die Zoologie, speziell die Taxonomie. Die ist bekanntlich nicht statisch, sondern dynamisch, sprich: sie kann sich ändern und tut das auch regelmäßig. Da jedoch die Taxonomie die Grundlage für die Benamung der geschützten Arten/Unterarten bildet, ändern sich mit der Taxonomie auch die Gesetze - formell, aber nicht inhaltlich. Und dafür ist es wichtig zu wissen, welche Art gemeint ist. Wer also nach einer möglichen nomenklatorischen Änderung nun meint, die Art wäre damit nicht mehr geschützt, sollte sich schon mal einen Rechtsanwalt nehmen. Da die Taxonomie einen gewissen Freiraum bietet ( ich empfehle das intensive Studium des ICZN International Code of Zoological Nomenclature, 4. Auflage), kann eine taxonomische Einordnung akzeptiert werden oder nicht. Würde jemand z.B. eine europäische Art, die geschützt ist, halten, würde sich durch eine taxonomische Umstellung (neue Unterart, andere Gattung, Synonymisierung etc., am Schutzstatus an sich nichts ändern. Bestenfalls (schlimmstenfalls?) würde eine streng geschützte Art/Unterart zu einer besonders geschützten, weil ALLE europäischen Amphibien (nicht Neozooen!) geschützt sind. Es könnte aber sein, dass eine bisher nur meldepflichtige Art/Unterart dadurch genehmigungspflichtig würde. Und dann wäre der Nachweis u.U. schwer, weil es für die wenigstens Terrarientiere eine präzise Fundortangabe gibt. Fazit: immer die Unterart und - wenn bekannt - die Population mit angeben. Sonst droht Unheil in Form von Untersuchungen zur Artfeststellung bzw. die Beschlagnahme. Beispiele dafür gibt es mehr als genug. Entscheidend ist das Wissen darüber, ob eine Art geschützt ist. Aber auch Unwissenheit schützt bekanntlich vor Strafe nicht.

Anmerkung: Eine Unterart hat taxonomisch streng genommen keinen Rang! Genau so wenig wie eine Gattung oder eine Familie. Das einzig relevante Objekt der Zoologie ist die Art. Unterarten sind letztlich nicht mehr als Populationen, die in sekundären oder tertiären Merkmalen von der Nominalform abweichen. Damit dienen Unterarten nur der Erkennung dieser aberranten Formen, weshalb sie auch in den Normen zum Artenschutz angeführt werden.

4. Das System ist darauf ausgelegt, den Besitz der geschützten Tiere zu erschweren, indem man den Haltern dieser Arten den bekannten Papierkrieg aufzwingt und gleichzeitig mit dem Schwert der Justiz fuchtelt. Gehemmte Naturen lassen da lieber ganz die Finger weg und züchten Meerschweinchen. In der Praxis ist das System jedoch so löchrig wie ein Schweizer Käse. Weil eben die Entnahme von Wildtieren verboten bzw. genehmigungspflichtig ist, der Besitz von Nachzuchten jedoch nicht. Und wer will da einen Beweis führen, wenn einer z.B. Tiere aus dem Ausland einführt. Aus EU-Staaten ist das schon kaum nachvollziehbar wegen der formalen Hürden der Politischen Systeme: Föderalismus, Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung usw. Aus dem außereuropäischen Ausland überhaupt nicht (außer CITES). Mal ganz abgesehen von dem Verwaltungsaufwand, wolle man z.B. eine amtliche Anfrage an z.B. eine Naturschutzbehörde in Galizien stellen. Da herrscht per se das Chaos (kommunistische Regionalverfassung mit Teilautonomie - dagegen ist Schilda das Ministerium für Staatssicherheit ;-)). Also lässt man das und verfährt "nach Ermessen". Das ist genauso schön wie gefährlich, wenn man den Amtsschimmel nicht gut füttert und striegelt. Die Praxis zeigt doch, dass das System ein Plazebo für die militanten Umweltschützer und die "interessierte Öffentlichkeit" ist. Das wissen die Damen und Herren auf den Ämtern wahrscheinlich auch. Aber es ist nun mal ihr Beruf.

Woher kommen sonst die vielen adulten "NZ" von vielen Arten im Handel.

5. Es gibt eine bewährte Methode, seiner Pflicht nachzukommen und damit automatisch das ganze System ad absurdum zu führen. Als vor Jahren die Meldepflicht für diverse Tiere eingeführt wurde (sogar Fische aus Anhang C WA - Leptolebias minimus u.a.), haben alle Halter spontan ihre Bestände angemeldet. Ich glaube, dass in Tübingen heute noch ein Kellerraum voll ist mit unbearbeiteten Meldungen von 1987! ;-))) Weil: Grundbestand gemeldet. Dann zwei Jungtiere. Dann eines gestorben. Dann wieder zwei Jungtiere. Dann eines abgegeben. Dann ein neues Zuchttier zugeholt usw, usw., usw. Mal 500.000 Personen?! Bei den Fischen war es noch grausiger: 341 junge L. minimus gemeldet. Formlos per Postkarte. Dann jeden Tag ein, zwei Junge weniger, bis nur noch so 100 da waren. Dann die Geschlechter gemeldet, als diese erkennbar waren. Dann Paare nach und nach abgegeben. Könnt Ihr euch vorstellen, was da auf den Ämtern los war? Land unter, komplett. Dabei haben alle nur ihre Pflicht getan und kooperiert. Der Erfolg ist die heutige Praxis, dass Dendrobaten, Phelsumen, Urodelen etc. nur noch gemeldet werden müssen, wenn sie den Besitzer wechseln, und innerhalb der EU keine CITES-Papiere (außer WA 1) mehr erforderlich sind. Das waren nämlich amtliche Dokumente, die heutigen Meldungen sind das nicht.

6. Fazit: Meldet immer und jede Veränderung, macht alle geforderten Angaben - vor allem die Unterart und soweit bekannt auch den Fundort/Population mit an. Das wirkt seriös und präzise, freut den Freund auf der Amtsseite und beschäftigt das System. Merke: Nur Unterbeschäftigte entwickeln eigene Aktivitäten! Und das wollen wir doch alle nicht.

Fragen? ;-)

Viele Grüße

Steffen

Michael Schantz

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Freitag, 18. Juli 2003, 00:03

Hallo Steffen,

Zitat

2. Es gibt Durchführungsverordnungen (DFVO) zu fast jedem Gesetz. Das sind die Handlungsanweisungen für die Beamten. So eine Art Schiedsrichterhandbuch. Die Gesetze wären entsprechend die Statuten und das Regelwerk zum Fußball spielen. Wie man es aber anwendet (Praxis!), steht in den DFVO.
oh ... das ist ja sehr interessant - das habe ich nicht gewusst !

Zitat

Wer also nach einer möglichen nomenklatorischen Änderung nun meint, die Art wäre damit nicht mehr geschützt, sollte sich schon mal einen Rechtsanwalt nehmen.
ja, da hast Du recht

Zitat

( ich empfehle das intensive Studium das ICZN International Code of Zoological Nomenclature, 4. Auflage), kann eine taxonomische Einordnung akzeptiert werden oder nicht.
wo kann ich nähere Informationen darüber finden Steffen ?

Zitat

Fazit: immer die Unterart und - wenn bekannt - die Population mit angeben.
meine Worte - was ist aber wenn Du für die Unterart keine Papiere vom Vorbesitzer bekommen hast ? Als Beispiel nehme ich hier nur Salamandra s. werneri, die allgemein als Nominatform abgegeben werden und auch unter Salamandra s. salamandra " öffentlich " angemeldet werden. Was ist aber, wenn der zuständige Beamte dann einfach sagt, nö, hier steht nur Salamandra salamandra und sonst nichts, also kann ich keine " werneri " anmelden ???

Zitat

Aber auch Unwissenheit schützt bekanntlich vor Strafe nicht.
das ist klar, jedoch musste ich sogar algiras bei uns anmelden :D nur mal so am Rande :D

Zitat

Unterarten sind letztlich nicht mehr als Populationen, die in sekundären oder tertiären Merkmalen von der Nominalform abweichen. Damit dienen Unterarten nur der Erkennung dieser aberranten Formen, weshalb sie auch in den Normen zum Artenschutz angeführt werden.
das verstehe ich, nur wissen die Behörden auch, dass in der Gattung Salamandra derzeit 6 Arten beschrieben sind ?(

Zitat

4. Das System ist darauf ausgelegt, den Besitz der geschützten Tiere zu erschweren, indem man den Haltern dieser Arten den bekannten Papierkrieg aufzwingt und gleichzeitig mit dem Schwert der Justiz fuchtelt.
ja leider ... da hast du Recht :(

Zitat

Könnt Ihr euch vorstellen, was da auf den Ämtern los war? Land unter, komplett. Dabei haben alle nur ihre Pflicht getan und kooperiert.
das kann ich mir sehr gut vorstellen - der Hammer :D

Zitat

6. Fazit: Meldet immer und jede Veränderung, macht alle geforderten Angaben - vor allem die Unterart und soweit bekannt auch den Fundort/Population mit an. Das wirkt seriös und präzise, freut den Freund auf der Amtsseite und beschäftigt das System.
so mache ich das auch immer und es werden sogar Sonderwünsche der Behörden von mir erfüllt, z.B. das Anmelden von Salamandra algira, obwohl nicht nötig ... na ja, was soll's ?!

Zitat

Merke: Nur Unterbeschäftigte entwickeln eigene Aktivitäten! Und das wollen wir doch alle nicht.
GENAU :D :D :D

Zitat

Fragen? ;-)
ich nicht mehr ;)

Gruß Michael ...

.:::: <<------ in diesem Sinne ------>> ::::.

7

Freitag, 18. Juli 2003, 12:31

Papiere

Hi Michael,
Ich hab garkeine Papiere bekommen!?Ich hab erst einmal eine Bestetigung bekommen,und das war bei einer Vogelspinne!Ist es schlimm das ich so was nicht hab? Gruß Marcel

Michael Schantz

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8

Freitag, 18. Juli 2003, 13:01

Feuersalamander

Hallo Marcel,

Zitat

Ich hab garkeine Papiere bekommen!?
eine Bescheinigung solltest Du eigentlich schon bekommen haben ?! Falls nicht, dann hast Du auch keine legale Herkunft für Deine Tiere. Keine Bescheinigung - keine Anmeldung :( verstanden ?( Schicke mir mal eine PN, von wem Du die Tiere her hast.

Gruß Michael ...

.:::: <<------ in diesem Sinne ------>> ::::.

Michael Schantz

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9

Samstag, 19. Juli 2003, 21:43

Herkunftsnachweis

Hallo Marcel,

Zitat

Schicke mir mal eine PN, von wem Du die Tiere her hast.
ok .. die habe ich ja von Dir bekommen. Was für Dich natürlich dann wichtig wäre ist eine Herkunftsbescheinigung. Lese Dir den Thread ganz am Anfang noch einmal genau durch ( DGHT - Forum / Ukraine ) dann weißt Du was gemeint ist.

Gruß Michael ...

.:::: <<------ in diesem Sinne ------>> ::::.

10

Mittwoch, 11. Februar 2004, 14:44

Angemeldet?

Hi Michael,
Die Zuchtbestätigung wurde meinen Vater nach gereicht.Die Tiere kommen aus Moskau .Als ich den Händler fragte das man diese Feuersalamander melden muss,sagte er mir das die Tiere gemeldet sind ,weil er sie sonst nicht verkaufen dürfte....Was meint ihr?Stimmt das?Und ich weiß garnicht welche Unterart ich habe! ;( S.s.undeffiniert



Gruß Marcel

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Marcel« (11. Februar 2004, 14:46)


Steffen Hellner

unregistriert

11

Mittwoch, 11. Februar 2004, 16:07

Hallo,

da es sich um S. salamandra (egal welche Unterart) handelt, sind die Tiere nachweispflichtig, schon beim Import. Sofern dieser legal war, MUSS es eine Zollüberganzerklärung geben, die der einführende Händler hat. Davon eine Kopie und die Sache ist erledigt. Sollte der Händler damit nicht rüberkommen, dürfte ein Hinweis auf den drohenden Entzug seiner Händlerlizenz ($12 TSG) hilfreich sein. Die verliert er nämlich sofort, wenn das den Behörden angezeigt wird. Dann heißt es aus und vorbei mit Tierhandel!

Jedes in der EU geschützte Tier muss bei der Einfuhr in die EU am Zoll gemeldet werden. Dabei erhält man dann die o.g. Zollübergangzerklärung mit allen relevanten Daten. Diese erhält man für die streng geschützen Arten ohne Probleme. Für besonders geschützte Arten (z.B. T. cristatus, S. atra ssp.) muss vorher eine Einfuhrgenehmigung beantragt werden, die nicht so ganz einfach zu bekommen ist. Die ist für S.s.ssp. nicht erforderlich.

Da auch die Ukraine und Russland (wie weiland die Türkei) die EU umschwänzeln zwecks Beitrittskandidat, haben diese Länder die Artenschutzbestimmungen der EU weitgehend übernommen. Legale Importe sind selten geworden, im Vergleich zu noch vor ein paar Jahren. Das könnte auch das Problem mir diesen S.s.s. sein.

Viele Grüße

Steffen

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