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Kamil

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1

Sonntag, 21. März 2010, 23:24

Höchster Schutz für Neurergus kaiseri

Hi,

heute wurde Neurergus kaiseri in die WA-1 Liste aufgenommen, was jeglichen gewerblichen Handel mit den Tieren erstmal untersagt: http://www.cites.org/eng/news/press_release.shtml

Viele Grüße,

Kamil

blossi

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2

Montag, 22. März 2010, 07:51

8o und was heist das jetzt genau?
darf ich mir jetzt NZ nur noch mit Cites aushändigen lassen oder wie??? ?(
LG Claudi

Kamil

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3

Montag, 22. März 2010, 10:27

Hallo Claudi,

der internationale Handel ist damit erstmal an sich prinzipiell verboten. Weder Nachzuchten noch Wildfänge dürfen irgendwelche Grenzen überqueren.
Im Land intern besteht dann jetzt wohl Meldepflicht für diese Art, das heißt zum Amt rennen usw. Wie man mit den bereits vorhandenen Tieren verfahren wird weiß ich nicht, da sollte sich jeder an seine Behörde wenden. Ich - persönlich - gehe davon aus, dass die bereits vorhandenen Tiere Papiere bekommen und fertig. Schließlich waren sie zum Zeitpunkt des Erwerbs ja nicht geschützt.
Sobald du jedoch eine Ländergrenze (auch innerhalb der EU!) mit den Tieren passieren willst, musst du alle CITES-Papiere beantragen usw.
Da der Iran jedoch laut seinen Aussagen nie legale Exporte der Tiere erlaubte wird es die nicht geben...

Viele Grüße,

Kamil

PHILIP

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4

Montag, 22. März 2010, 14:21

Hallo Kamil,
sind dann die anderen Neurergus Arten auch so streng geschützt, oder nur Kaiseri ?

Viele Grüße
Philip
Meine herpigen Bilder auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/87585482@N03/

Kamil

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5

Montag, 22. März 2010, 14:23

Hallo Philip,

ich verweise hier auf das - nicht ganz aktuelle - wisia.de (ansonsten auch gern HIER <- für Suchfaule) ;) Du wirst feststellen, dass N. microspilotus der einzige, nichtgeschützte Vertreter der Gattung ist!

Viele Grüße,

Kamil

Paul B.

Paul Bachhausen

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6

Donnerstag, 1. April 2010, 09:34

Hallo,

ich hatte an das Bundesamt für Naturschutz geschrieben und folgende Antwort bekommen.
Die Kernaussagen des Schreibens:

"Die Listungsentscheidungen treten international erst nach 90 Tagen in Kraft und für uns, wenn die EU die Verordnung angepasst hat. Daher möchten wir Sie bitten, abzuwarten bis die Umsetzung in Deutschland anhand einer gesetzlichen Grundlage erfolgt."

Wir können also erst einmal Ruhe bewahren und abwarten wie sich die rechtliche Umsetzung bei uns erfolgt!
Vermutlich macht es aber Sinn, die vorhandenen Molche bereits zu melden!

Gruß Paul

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Marcus Wenzel

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7

Donnerstag, 1. April 2010, 23:13

Hallo,

folgendes habe ich gerade per Mail bekommen und ich wollte es mal weiterleiten, damit es viele Leute erreicht!

Lg Marcus



Dringender Aufruf

Hallo zusammen,

Jetzt haben wir den Salat: Neurergus kaiseri ist WA-I Tier und somit CITES-pflichtig!

150 Tage haben die staatlichen Verwaltungen nun Zeit, das in Gesetzesform zu gießen respektive die Bestimmungen anzugleichen.

Das ist SEHR WENIG Zeit!

Nachdem der überwiegende Teil der Fachleute die Entscheidung der IUCN für fragwürdig hält, versuchen verschiedene Organisationen nun, die negativen Auswirkungen dieses Beschlusses möglichst gering zu halten.

Um den staatlichen Gremien die tatsächlichen Verhältnisse aufzuzeigen, ist es deshalb unbedingt nötig, die erfolgreiche Haltung der Art in Liebhaberkreisen nachzuweisen.

Peter Janzen wird das im Rahmen der internationalen Zoodirektorenkonferenz bündeln und präsentieren. Die Unterstützung durch die AG-Urodela ist für ihn essentiell!

Wir brauchen:

- Anzahl/Geschlecht der gepflegten Adulti

- Herkunft der Tiere (Wildfang/Nachzucht/Nachzuchtquelle)

- Gab es bereits erfolgreiche Nachzuchten? Wenn ja, wann und wie groß war circa der Erfolg (Überlebende Jungtiere im ersten Jahr)?

Meldet bitte bis zum 15.04.2010 diese Daten an Jochen Kopetsch (jochen.kopetsch*at*arcor.de)

Es ist selbstverständlich, dass alle Daten aus dieser Erhebung ausschließlich anonymisiert Verwendung finden werden. Unsere Mitglieder sollten möglichst auch Bestände angeben von Leuten, die zwar nicht der AG angehören, aber namentlich bekannt und einverstanden sind. Auch anonyme Schätzungen werden akzeptiert.

Je höher die hier erhobenen Zahlen sind, umso wahrscheinlicher wird es, dass innerhalb der EU eine Lösung möglich wird, wie für Ambystoma mexicanum, dem Axolotl: keine CITES-Pflicht innerhalb der EU.

Das Molchregister ist die einzige Organisationsform, die in der Lage ist, derartige Informationen in Europa zu liefern!

Ich bitte daher dringend alle Beteiligten, sämtliche Anstrengungen zu unternehmen, damit wir eine möglichst umfassende Darstellung zusammen kriegen. Es scheint, als ob unser Hobby wirklich an einer Wende angelangt ist. Gelingt es uns nicht, die politisch motivierten Einschränkungen auf ein erträgliches Maß einzugrenzen, könnte der Damm brechen und ein totales Haltungsverbot, wie es Ingo Pauler anlässlich seines Abschieds als DGHT-Vorsitzender in Aussicht gestellt hat, wäre die unmittelbare Folge (eine ganze Reihe von weiteren Arten steht schon in der Warteschleife!).

Also bitte helft uns (allen) und sendet die Angaben zu Jochen Kopetsch.

Günter Schultschik Dr. Wolf-R. Grosse

für das Molchregister für die Leitung der AG U

E-mail-adresse wegen bot-Angriffen editiert - Inshi
Ich halte verschiedene Urodelen aus den Familien Salamandridae und Ambystomatidae

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Inshi« (2. April 2010, 23:46)


Paul B.

Paul Bachhausen

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8

Freitag, 2. April 2010, 10:28

Hallo Marcus,

sehr gut das hier zu posten :VD:
Nur auf dieser offiziellen Schiene können wir sinnvolle Lösungen erreichen!

.... und die Meldung zu den Registern :manu: sollte eigentlich für alle Arten selbstverständlich sein - nicht erst wenn es brennt ;(

Gruß Paul

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Becky

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9

Montag, 26. April 2010, 20:58

Hallo,
ich habe versucht meine Neurergus Kaiseri zu melden. Ich hab bei uns im Landratsamt /Tierschutzbehörde angerufen und erzählt, dass die in der WA1 sind und ich Cites Papiere haben möchte.
Nachdem die Dame sich schlau gemacht hat, bekam ich die ANtwort:
Neurergus Kaiseri sind laut Bundesamt für Naturschutz nicht geschützt.
Hat jemand schon ähnliches erlebt oder versucht an die Papiere zu kommen?
Liegt das daran, wie oben steht, dass die LIstungsentscheidung erst international nach 90 Tagen in Kraft tritt? Aber dann hätte sie das doch i-wie wissen müssen, oder?
Viele Grüße,
Becky

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